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LG Ellwangen/Jagst, 15.02.2010 - 1 Qs 14/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Langenburg, 27.01.2010 - 1 Cs 42 Js 20476/09
- LG Ellwangen/Jagst, 15.02.2010 - 1 Qs 14/10
Papierfundstellen
- StV 2011, 664
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/01
Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Rechtslage
Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 15.02.2010 - 1 Qs 14/10
Eine schwierige Rechtslage besteht dann, wenn bei Anwendung des materiellen oder des formellen Rechts auf den konkreten Sachverhalt bislang nicht ausgetragene Rechtsfragen entschieden werden müssen (OLG Stuttgart StV 2002, 298).
- AG Aachen, 08.12.2020 - 452 Ds 588/20 Eine schwierige Rechtslage ist im Übrigen gegeben, wenn bei Anwendung des materiellen oder formellen Rechts im konkreten Verfahren Rechtsfragen beantwortet werden müssen, die bislang nicht entschieden wurden (BVerfG StV 2006, 426; KG NStZ-RR 2016, 208; OLG Hamburg StV 2011, 655; OLG Dresden BeckRS 2011, 05238 (OWi-Verfahren); OLG Stuttgart StV 2002, 298; LG Ellwangen BeckRS 2011, 25717 (Verstoß gegen AsylVfG)).
- LG Kaiserslautern, 23.06.2023 - 5 Qs 50/23 Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, allein die Bestellung eines Pflichtverteidigers für einen Mitangeklagten mache die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch für die übrigen Angeklagten erforderlich (so LG Magdeburg StV 2011, 664;… sehr weitgehend auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 140 Rn. 31).